News - 2023

09-01-2023

Ausphasung für Kompaktleuchtstofflampen sowie T8- und T5-Leuchtstoffröhren

Mit der letzten Anpassung der RoHS-Richtlinie wurde die Ausnahmeregelung für Quecksilber geändert.

Im Bereich der allgemeinen Beleuchtung betrifft diese Änderung in einem ersten Schritt (per 25. Februar 2023) die Kompaktleuchtstofflampen ohne integriertes Vorschaltgerät und die kreisförmigen T5-Leuchtstofflampen.

Sechs Monate später (per 25. August 2023) folgen die linearen T8- und T5-Leuchtstoffröhren.

Diese Anforderungen übernimmt die Schweiz identisch von der EU basierend auf der Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten.